Schulordnung der Internatsschule Schloss Hansenberg

Begabung entfalten – Gemeinschaft gestalten

Präambel

Die Schülerinnen und Schüler, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Lehrerinnen und Lehrer und die sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Internatsschule Schloss Hansenberg bilden eine Gemeinschaft, die den demokratischen Grundwerten verpflichtet ist. Sie leben und arbeiten in konstruktivem Umgang mit der Vielfalt der beteiligten Menschen zur Achtung des Anderen und in gegenseitiger Rücksichtnahme im Umgang miteinander.

 

Im Einklang mit dem Wertepapier unserer Internatsschule bilden positiv gelebte Werte das Fundament für ein gelingendes Leben in unserer Schulgemeinschaft. Das Handeln jedes Einzelnen/jeder Einzelnen orientiert sich dabei an folgenden Zielen:

  • Wir engagieren uns im Internats- und Schulleben.
  • Wir sind aufgeschlossen gegenüber Neuem.
  • Wir treten bescheiden auf und nehmen Kritik an.
  • Wir strukturieren unseren Tag und agieren zielorientiert.
  • Wir übernehmen Verantwortung für die Gemeinschaft.
  • Wir verhalten uns solidarisch und leben Mitgefühl.
  • Wir respektieren unsere Mitschülerinnen und Mitschüler sowie alle, die mit uns auf dem Hansenberg leben und arbeiten.

a. Das Miteinander der Jahrgänge


Alle Schülerinnen und Schüler haben die gleichen Rechte. Es gibt keine Privilegien für Ältere und keine Initiationsriten. Wir streben an, dass ein neuer Jahrgang so schnell wie möglich in die Schulgemeinschaft integriert wird. Dazu übernehmen die Schülerinnen und Schüler der Q-Phase jeweils Patenschaften für die Schülerinnen und Schüler der E-Phase.

b. Gesundheitsförderung

Die Gesundheit aller Mitglieder der Schulgemeinschaft hat an der ISH einen hohen Stellenwert und wird nach Kräften gefördert.

a. Das Gebäude

Das Schulgebäude steht für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft als Lebens- und Arbeitsraum offen. Die Räume und das Mobiliar in Schule und Internat werden von uns sorgsam behandelt. Jede/r ist verantwortlich, beobachtete Mängel zu beheben bzw. dafür zu sorgen, dass sie behoben werden.

b. Unterricht und Pausen

  • Während ihrer Unterrichtszeiten halten sich die Schülerinnen und Schüler nicht in ihren WGs auf.
  • Die Mitnahme von Essen und Getränken (mit Ausnahme von Wasser) in die Unterrichtsräume ist nicht gestattet. 
  • Die Garderobe soll einem Lern- und Arbeitsort angemessen und gefährdungsfrei sein.

Unterrichtszeiten

montags bis freitags

1. Stunde 07:45–08:30 Uhr
2. Stunde 08:30–09:15 Uhr
erste Pause 09:15–09:30 Uhr
3. Stunde 09:30–10:15 Uhr
4. Stunde 10:15–11:00 Uhr
zweite Pause 11:00–11:15 Uhr
5. Stunde 11:15–12:00 Uhr
6. Stunde 12:00–12:45 Uhr
Mittagspause 12:45–14:00 Uhr
7. Stunde 14:00–14:45 Uhr
8. Stunde 14:45–15:30 Uhr
vierte Pause 15:30–15:45 Uhr
9. Stunde 15:45–16:30 Uhr
10. Stunde 16:30–17:15 Uhr

samstags

1. Stunde 08.15 – 09.15 Uhr
2. Stunde 09.15 – 10.15 Uhr
erste Pause 10.15 – 10.30 Uhr
3. Stunde 10.30 – 11.30 Uhr
4. Stunde 11.30 – 12.30 Uhr

c. Essen und Mensa

  • Die aktuellen Essenszeiten sind am Eingang der Mensa zu finden
  • Besteck und Geschirr dürfen nicht aus der Mensa mitgenommen werden. Ausnahme ist die Versorgung kranker Schülerinnen und Schüler (Pflicht zur zeitnahen Rückgabe in gesäubertem Zustand).
  • Die Regeln für die Benutzung der Mensa sind als „10 Gebote“ ebenfalls an der Eingangstür zu finden.

d. Nutzung elektronischer Geräte

Die Benutzung von Mobiltelefonen, elektronischen Kommunikationsgeräten oder von Aufnahmegeräten für Wort, Bild und Ton ist im Unterricht nur dann erlaubt, wenn es ausdrücklich von der Lehrkraft gestattet ist. Sie ist im Schulgebäude außerhalb des Unterrichts und innerhalb der Grenzen des Jugendschutzgesetzes und der aktuellen Gesetzeslage erlaubt. Ausgeschlossen ist die Benutzung  in der Mensa. Im Foyer als Ort der Begegnung ist sie unerwünscht.

a. Allgemeines

  • Die Internatsschülerinnen und -schüler werden von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen betreut.
  • Ein/e Sozialpädagoge/in und eine Lehrkraft (Mentor/in S und Mentor/in L)  betreuen die Schülerinnen und Schüler einer Wohngruppe im Tandem. Regelmäßig finden Gruppenstunden unter Leitung des/r zuständigen Mentors/in S - bzw. des Mentors/in L statt. Die Teilnahme an den Gruppenstunden ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Die Aufgaben der Mentoren sind im Mentorenkonzept festgehalten.
  • In den Schulferien und an den Heimfahrtwochenenden ist das Internat geschlossen. Der Abreisetag ist der letzte Schultag; der Anreisetag der letzte Tag vor Schulbeginn.
  • Die Ausgestaltung der Schülerinnen- und Schülervertretung regelt die Geschäftsordnung der Schüler- und Internatsvertretung der ISH.

b. Die Häuser

  • Die Internatsschülerinnen und -schüler  reinigen sämtliche Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände ihrer Wohnung selbst . Die sozialpädagogischen Mentorinnen und Mentoren sind für die Einteilung, Aufsicht und Regelmäßigkeit des Reinigungsdienstes zuständig.
  • Externe Schülerinnen und Schüler, die in der Nähe der Schule und deshalb nicht im Internat wohnen, sind einer Wohngruppe zugeordnet und nehmen an allen Gruppenstunden teil.
  • Das Halten von Haustieren ist im Internat nicht gestattet.
  • Elektrogeräte, die in Schule und Internat mitgebracht werden, müssen aus Sicherheitsgründen ein gültiges Prüfsiegel tragen. Die Schule kann eine für den Schüler kostenpflichtige Prüfung aller mitgebrachten Geräte veranlassen. Geräte, die einer Prüfung nicht standhalten,  müssen von den Eltern abgeholt werden. 

c. Die Wohnungen

  • Das  Zusammenleben in der Wohngruppe  organisieren die Schülerinnen und Schüler eigenverantwortlich in Absprache mit ihrem/ihrer    Mentor/inS.
  • Die Verteilung der Schülerzimmer nimmt die Internatsleitung in Absprache mit der Schulleitung vor. Nachträgliche Veränderungen sind nur nach Rücksprache mit dem Mentor S/ der Mentorin S  und der Internatsleitung möglich.
  • Wohnungsschlüssel werden zum Schuljahresbeginn gegen Pfand ausgegeben und am Schuljahresende wieder zurückgegeben. Bei Verlust muss dies unverzüglich dem Mentor S/ der Mentorin S gemeldet werden.
  • Die Grundeinrichtung der Zimmer wird nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Mentor S / der Mentorin S und höchstens einmal im Schuljahr  verändert. Fest montierte Möbel bleiben an ihrem Platz.
  • In jeder Internatswohnung befindet sich eine Küche. Diese Küche wird gemeinsam bewirtschaftet und gepflegt.
  • Waschmaschinen und Wäschetrockner stehen in jeder Wohnung zur Verfügung.
  • An Türen, Schränken und Holzflächen dürfen keine Aufkleber angebracht werden. Zur Befestigung von Bildern und Postern sind in jedem Zimmer flexible Bilderleisten angebracht. Bilder, Poster und Texte, deren Aussage mit  den eingangs formulierten Werten der Schule nicht übereinstimmen, sind nicht erlaubt. Dübel, Haken und Schrauben für Befestigungen dürfen nur nach Absprache mit den Hausmeistern angebracht werden.
  • Die Wohnungen werden Tag und Nacht  geschlossen gehalten.
  • Die jährliche Inventur erfolgt unter Aufsicht des Mentorentandems.
  • Die Mitarbeiter der Internatsschule haben das Recht, sowohl die Wohnungen als auch einzelne Zimmer zu betreten, soweit es zur Wahrnehmung ihrer organisatorischen und pädagogischen Aufgaben erforderlich ist.

d. Regeln des Miteinanders

Ausgangszeiten (außerhalb des Schul- und Internatsgeländes):          

  • Sonntags bis freitags: 06.30 bis 22.00Uhr
  • Samstags und vor schulfreien Tagen: bis 16 Jahre: 06.30 bis 22.00 Uhr, ab 16 Jahre: 06.30 bis 24.00 Uhr.

Ruhezeiten:

  • Sonntags bis freitags begeben sich die Schülerinnen und Schüler bis 22.00 Uhr in ihre Wohnungen, samstags und vor schulfreien Tagen bis 24.00 Uhr.
  • Musik ist grundsätzlich nur in Zimmerlautstärke gestattet.
  • Nachtruhe ist von 22.30 Uhr bis 06.30 Uhr. In dieser Zeit herrscht in den Wohnungen und auf dem gesamten Gelände absolute Ruhe. Auf Schülerinnen und Schüler, die früher zu Bett gehen, wird Rücksicht genommen.
  • Alle übernachten nur im eigenen Zimmer.
  • Bis zu den Herbstferien beginnt für Schülerinnen und Schüler der E1 die Bettruhe um 23.00 Uhr.
  • Auf die gesetzliche Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr wird auf dem gesamten Schul- und Internatsgelände Rücksicht genommen. Insbesondere an Sonn- und Feiertagen ist diese auf dem Außensportgelände B7 zu beachten.
  • Bei offiziellen und genehmigten Feierlichkeiten kann es Sonderregelungen geben.
  • Ab- und Anmelden: Vor Verlassen des Schul- bzw. Internatsgeländes muss sich jeder Internatsschüler und jede Internatsschülerin in die im Schloss ausliegende Abmeldeliste mit Wohngruppe und Namen (Vorname + 1. Buchstabe des Nachnamens) eintragen. Aufenthaltsort und Zeitraum der geplanten Abwesenheit sind darin möglichst präzise anzugeben. Die Rückkehr auf das Internatsgelände ist in der Abmeldeliste unverzüglich einzutragen.

Für E1 gilt  folgende Sonderregelung:
Die Schülerinnen und Schüler müssen sich neben dem Ein- und Austragen in die Abmeldeliste im Schloss persönlich bzw. telefonisch (Tel. 496-220) beim/ bei der Dienst habenden Sozialpädagogen/in abmelden, wenn

  • sie alleine das Gelände verlassen,
  • sie voraussichtlich nach 19.00 Uhr ins Internat zurückkehren,
  • sie den Ortsbereich von Geisenheim verlassen wollen. 

Rauchen:

  • Auf dem gesamten Internats- und Schulgelände besteht Rauchverbot.

Alkohol:

  • Auf dem Campus und in den Wohnungen gilt ein absolutes Alkoholverbot.  Über Ausnahmeregelungen  entscheidet die Internatsleitung.
  • Im Schloss darf vor schulfreien Tagen Bier, Wein oder Sekt von über 16 jährigen Jugendlichen  in Maßen konsumiert werden.
  • In den Wohnungen wird  kein Alkohol gelagert.

Illegale Drogen:

  • Jeglicher Besitz und Konsum von illegalen Drogen sind verboten

Sport:

  • Den Schülerinnen und Schülern stehen die Turnhalle, der Kraftraum und das Freizeitgelände „B7“ für diverse sportliche Aktivitäten zur Verfügung. Auf dem Campus und in sämtlichen sonstigen Schul- und Internatsgebäuden sind das Skaten (Kick- bzw. Skateboard), Fahrradfahren und jegliche Ball- und Wurfspiele nicht gestattet.

e. Besuch und Beurlaubung

Besuch:

Gäste werden von den Internatsbewohnern/innen mindestens einen Tag vor dem geplanten Besuch bei den Sozialpädagogen schriftlich angemeldet. Dies gilt auch für Eltern, die zu Besuch kommen. Schulfremde Gäste können sich im Gemeinschaftsraum aufhalten; in den Zimmern nur, wenn es der Mitbewohner oder die Mitbewohnerin gestattet.

  • Übernachtungen von Gästen im Internat sind nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet die Internatsleitung

Beurlaubung:

  • Eine Beurlaubung kann nur erfolgen, wenn die Erziehungsberechtigten oder der/die volljährige Schüler/in mindestens drei Tage vor Antritt der Beurlaubung einen formlosen schriftlichen Antrag mit entspre­chender Begründung (E-Mail) an die Internatsleitung gestellt haben. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Beurlaubung nur für das Internat von Samstag auf Sonntag erfolgen soll. Ist Unterrichtsausfall betroffen, hält die Internatsleitung mit der Schulleitung Rücksprache. Bei der Rückkehr ins Internat ist eine Meldung beim/bei der Dienst habenden Sozialpädagogen/in erforderlich.
  • Eine Beurlaubung vor oder nach Ferien ist grundsätzlich nicht möglich. Anträge auf Ausnahmen werden mindestens zwei Wochen vor dem Termin von den Erziehungsberechtigten direkt an die Schulleitung gerichtet.

f. Servicegruppen

Jede Schülerin/ jeder Schüler engagiert sich regelmäßig in einer Servicegruppe. Die Einteilung erfolgt jeweils zu Schuljahresbeginn durch die Internatsleitung.

g. Regelverstöße

Regelverstöße im Internat werden gemäß der „Ordnung Pädagogische Maßnahmen“ geahndet.

Gültigkeit

Diese Schulordnung regelt das Zusammenleben der Schulgemeinschaft. Alle Mitglieder können mit ihrer Hilfe zu einem angenehmen und förderlichen Miteinander beitragen.
Sie kann auf Beschluss der Schulkonferenz (nach Einbeziehung von Schüler-und Internatsvertretung, Schulelternbeirat und Gesamtkonferenz) verändert werden. Mit dem Beschluss der Schulordnung treten die Internatsordnung und die Internatsregeln außer Kraft.

29.06.2016, Schulkonferenz der ISH