Grundsätze für Hausaufgaben an der ISH

„Das Schwergewicht der Arbeit der Schule liegt im Unterricht. Hausaufgaben ergänzen die Unterrichtsarbeit durch Verarbeitung und Vertiefung von Einsichten und durch Anwendung von Kenntnissen und Fertigkeiten. Sie können auch zur Vorbereitung neuer Unterrichtsstoffe dienen …“ [§ 35 (1) VOGSV].

  1. Hausaufgaben berücksichtigen die Gesamtbeanspruchung der Schülerinnen und Schüler und ihr Recht auf Freizeit.
  2. Lehrerinnen/Lehrer und Schülerinnen/Schüler stehen in einem kontinuierlichen Dialog, um gemeinsam Verständigung über Zielsetzung und Umfang der Hausaufgaben, eventuelle Belastungsspitzen, entsprechende Entlastungen oder den Umgang mit schulorganisatorischen Gegebenheiten (z.B. Stunden- oder Klausurplan, Internetzugang) herzustellen.
  3. Die Zeiten der Ferien oder des Auslandspraktikums sowie Heimfahrwochenenden sind hausaufgabenfrei; langfristige Hausaufgaben (z. B. Deutschlektüren) werden so gestellt (etwa durch Bekanntgabe von Leselisten), dass sie – auch wenn sie die genannten Zeiträume umgreifen – in der Schulzeit erledigt werden können.
  4. Individuell verursachte Belastungsspitzen (freiwillige Referate, Wettbewerbe, Musical oder Theater etc.) können durch die Lehrerinnen und Lehrer nur sehr begrenzt aufgefangen werden.


Beschluss der Schulkonferenz vom 08.03.2017