Fr, 03.11.2017

Jura-Studienerkundung an der EBS Law School Wiesbaden mit Gespräch mit Professor Will zur Reform der hessischen Verfassung

Heute hatten wir eine persönliche Einladung zur „Studienerkundung Jura“, mit einem Vortrag von Prof. Dr. Martin Will, EBS Law School in Wiesbaden. Professor Will ist dort seit 2010 Inhaber des Lehrstuhls für Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Europarecht, Recht der neuen Technologien sowie Rechtsgeschichte.

Zunächst referierte Prof. Will zu seinem Werdegang: Er studierte an der Phillipps-Universität Marburg Rechtswissenschaft, Geschichtswissenschaft und Sinologie. Im Anschluss an das 2. juristische Staatsexamen absolvierte er ein Magisterstudium an der University of Cambridge und wurde im Juni 1997 dort zum Master of Law graduiert. 1999 promovierte er an der Universität Mannheim mit einer völkerrechtlichen Dissertation zum Doktor der Rechte. Die Habilitation und Lehrbefugnis für Staats- und Verwaltungsrecht, Völker- und Europarecht, Steuerrecht und Rechtsgeschichte folgte 2007. Berufserfahrung sammelte er als Rechtsanwalt u. a. in internationalen Großkanzleien. Prof. Dr. iur. Dr. phil. Martin Will, M.A., LL.M. (Cambridge) (ein schöner, stolzer Titel) ist dann zum 1. Dezember 2010 von der Universität zu Köln, wo er eine Professur für Öffentliches Recht innehatte, an die EBS Law School gewechselt.

Die scharfen Argumentationen des Verfassungsrechtlers Martin Will konnten wir ja vor einer Woche schon am 30.10. im Plenum des hessischen Landtags in der Arbeit der „Enquetekommission Verfassungsreform“ bestaunen. Heute erklärte er zunächst die vollständige rechtliche Systematik am Beispiel des GG, Art.  31: „Bundesrecht bricht Landesrecht.“ Die Normenhierarchie von EU-Recht, Bundesrecht bis hin zum Landes- und Gemeinderecht bewirkt nach Will, dass der bekannteste Artikel der hessischen Verfassung „Art. 21 HV: Todesstrafe“ nicht wirksam ist aufgrund von Artikel 102 GG: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“

Weitere rechtssystematische, feinsinnig differenzierende Erläuterungen bekannter unwirksamer Verfassungsartikel präsentierte Prof. Will an den Beispielen Art. 29 HV „Aussperrung ist unzulässig“ und dem bekannten Sozialisierungsartikel 41 HV zur Vergemeinschaftung bestimmter Schlüsselindustrien. Mit historischen Hintergründen untermauert (und kleinen Einblicken in die Finessen parlamentarischer Arbeit) zeigte Will den motivierten 8 Hansenbergern aus den Klassen 10 a-d, dass Verfassungsrecht durchaus sehr spannende Materie sein kann. Und der prominente Verfassungsrechtler verstand es, sein Publikum von ca. 60 weiteren Zuhörern aus Wiesbaden und Umgebung zu fesseln!

Am 1. Dezember 2016 jährten sich sowohl die Annahme der Hessischen Landesverfassung als auch die Wahl zum ersten Hessischen Landtag zum 70. Mal. Der Schülerwettbewerb „Hessen – das Land und seine Verfassung“ der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung (HLZ) und des Hessischen Landtags nimmt dieses Jubiläum zum Anlass, ein umfassendes Porträt des Landes Hessen damals und heute zu zeichnen. Und die Hansenberger wollen mit einem Projekt dabei sein!

Tim Berkholz, Maike Weber, Svenja Kannt, Antonia Heiming, Aiman Marzuan, Lukas Freiling, Benedikt Atta, Malin Zeitter, Tara Urbach, sowie Paul Rauh