Die Votum-Stiftung ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Wiesbaden. Die Stiftung verfolgt gemeinnützige und mildtätige Zwecke. So ist Stiftungszweck die Förderung der Kinder-, Jugend-, und Altenhilfe sowie die Unterstützung von Personen – vornehmlich von Kindern und Jugendlichen – die als bedürftig im Sinne der Abgabenordnung gelten.
Als bevorzugt zu fördernde Personen gelten Waisen, Scheidungswaisen, Sozialwaisen.
Ein Kind gilt als Waise, wenn ein oder beide Elternteile verstorben sind.
Als Scheidungswaise sind junge Menschen anzusehen, die durch eine Scheidung der Eltern die Bindung zu einem oder beiden Elternteilen verloren haben.
Als Sozialwaise sind Jugendliche anzusehen, deren Familie die Betreuungsfunktion verloren hat oder die eine sinnvolle Förderung wirtschaftlich nicht oder nur teilweise ermöglichen kann.
Die Votum-Stiftung fördert Jugendliche aus dem genannten Personenkreis durch die teilweise oder vollständige Übernahme der Internatskosten für den Besuch der Internatsschule Schloss Hansenberg. Ein Antrag auf Förderung ist schriftlich an die Votum-Stiftung zu richten. Ist der Antragsteller minderjährig, ist der Antrag von seinem gesetzlichen Vertreter mit zu unterzeichnen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Die Unterlagen sind zu richten an:
Votum-StiftungDie Stiftung behält sich vor, weitere Auskünfte zu verlangen bzw. von Dritten einzuholen.
Die Entscheidung über eine Förderung trifft der Vorstand nach freiem Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
Eine Prüfung des Antrags kann auf Wunsch bereits vor der Bewerbung bei der Internatsschule Schloss Hansenberg erfolgen. Hierzu sind die Unterlagen bis zum 1. November des Schuljahres, in dem der Antragsteller die 9. Klasse besucht, an die Votum-Stiftung zu richten. Ein Bescheid erfolgt auf Wunsch dann bis zum 20. Dezember.